A Schild, A Tafel, Warnschild

Warntafel für Abfalltransporte

Das A Schild muss an allen gewerblichen Fahrzeugen befestigt werden, die Abfall wie Müll, Sperrmüll und jeden anderweitigen Abfall abtransportieren. Dabei wird eine weiße Warntafel für Abfalltransporte mit einem schwarzen A am Fahrzeug angebracht. Das A auf der A Tafel steht hierbei für das Wort Abfall. Es ist ein Symbol dafür, dass der Transport von Abfällen genehmigt ist.

Informationen über die Warnmarkierung

Seit dem ersten Juni 2012 gibt es eine Fassung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese dient der Umsetzung der EU-Richtlinie für Abfall. Das Gesetz gilt als zentrale Regelung in Bezug auf das deutsche Abfallrecht. Geregelt werden dort in neun Teilbereichen Transport, Entsorgung und Überwachung von Müll. Auch die juristische Basis für alle daran beteiligten Unternehmen ist hier geregelt. Die Kreislaufwirtschaft soll unterstützt werden, damit die Abfallbewirtschaftung für Mensch und Umwelt sicher ist. Abfalltransporte müssen auf allen öffentlichen Straßen mit zwei zurückstrahlenden, deutlich erkennbaren Schildern in Form einer Warntafel für Abfalltransporte gekennzeichnet sein. Das A Schild muss hinten und vorne angebracht werden. Davon nicht betroffen sind Abfalltransporte, die nicht nur auf diese spezialisiert sind. Allerdings sind die Kriterien, ob es sich um eine gewerbsmäßige Abfallförderung handelt oder nicht, nicht genau definiert. So kann zum Beispiel die Regelmäßigkeit und Häufigkeit von Transporten auf eine Gewerbsmäßigkeit deuten.

Die Warntafel für Abfalltransporte – Müllabfuhr muss gekennzeichnet sein

Handelt es sich um einen gewerblichen Transport von Abfall, muss eine deutliche Kennzeichnung mit einem A Schild erfolgen. Dazu wird die A Tafel eingesetzt. Während der Transporte muss eine Warnmarkierung am Fahrzeug angebracht werden. Das A Schild muss sich dabei speziellen Richtlinien beugen. Deshalb sollten Sie darauf achten, die Warntafel für Abfalltransporte hinten und vorne anzubringen. Das alleinige Anbringen der A Tafel schließt die zusätzliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern nicht aus! Nicht jeder Abfalltransport benötigt jedoch eine Genehmigung. In einigen Fällen ist das Anbringen einer Warnmarkierung nicht erforderlich. Wird beispielsweise Erdaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch befördert, ist ein A Schild nicht notwendig, allerdings nur, wenn es sich um keine verunreinigten Abfälle oder sonstige Abfälle handelt, die untergemischt werden.

Die A Tafel – weitere Informationen

Damit die Warntafel für Abfalltransporte auch allen gültigen Anforderungen gerecht wird, ist sie erst ab einer Mindestgröße von 400 x 300 mm gültig. Auf der weißen Fläche muss ein schwarzes A zu sehen sein. Außerdem sollte die A Tafel reflektierend sein, damit sie auch bei Dunkelheit zu sehen ist. Darüber hinaus sollte das A Schild nur während des Transports angebracht sein. Das würde zu falschen Rückschlüssen und falschen Beurteilungen führen. In der klappbaren Version ist ein A Schild zu günstigen Preisen erhältlich. Auch das ständige Montieren und Demontieren entfällt, da durch den Klappmechanismus der Aufdruck an der Warntafel für Abfalltransporte nicht mehr sichtbar ist. Sie haben keine Befestigungsmöglichkeit für Ihre A Tafel? Dann wählen Sie eine Warntafel für Abfalltransporte mit Magnethaltern. Aufgrund der geringen Festigkeit kann die A Tafel allerdings schneller verloren gehen. Schauen Sie sich in unserem Online-Shop um und finden Sie das gewünschte Produkt.

Warntafel, A Schild, A Tafel

Stahlblech, klappbar
Best-Nr.: 41 874

Ausführung: klappbar, Stahlblech, mit Befestigungselementen und Kantenschutz
Abmessungen (mm): 400 x 300

gemäß § 49 Abfallbeseitigungsgesetz
retroreflektierend Typ I, weiß-schwarz
A Schild, A Tafel, Warnmarkierung

Warntafel, A Schild,  A Tafel

 Best-Nr.: 41 873

Ausführung: starr, Stahlblech, mit Halter und Abdeckhaube
Abmessungen (mm): 400 x 300

gemäß § 49 Abfallbeseitigungsgesetz
retroreflektierend Typ I, weiß-schwarz
A Schild, A Tafel, Warnmarkierung

Warntafel, A Schild, A Tafel

Best-Nr.: 41 894

Ausführung: starr, Stahlblech, ohne Halter und Haube
Abmessungen (mm): 400 x 300

gemäß § 49 Abfallbeseitigungsgesetz
retroreflektierend Typ I, weiß-schwarz
A Schild, A Tafel, Warnmarkierung

Kategorie: Warnmarkierung


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